Titel: Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte
Autor:
RA Dr. Tom Christian Ohse
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.12.2017
Aktenzeichen: I-27 U 25/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht,
Verwaltungsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18004699
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 177
Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - I-27 U 25/17 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz ist ein Vertrag über Überlassung eines Grundstücks zwecks Betriebs von Sport- und Freizeitanlagen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben.
- Ein Vertrag ist nichtig, wenn der Vertrag unter Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht geschlossen wurde.
- Bei Verstößen steht Bietern und Bewerbern der Zivilrechtsweg offen, um im Wege einer einstweiligen Verfügung ein Zuschlagsverbot…