Titel: Kein Annahmeverzug bei Wiedereingliederung
Autor:
Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 06.12.2017
Aktenzeichen: 5 AZR 815/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
18004707
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 190
Kein Annahmeverzug bei Wiedereingliederung
- BAG, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 -
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs aufgrund einer nicht erfolgten Wiedereingliederungsmaßnahme.
Der Kläger ist angestellter Lehrer des verklagten Bundeslands. Seit März 2007 war er arbeitsunfähig erkrankt. Seine Fachärztin empfahl am 18.05.2009 eine Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Das beklagte Land stimmt der Wiedereingliederung nicht zu. Mit Schreiben vom 25.08.2009 teilte der Kläger sodann mit, dass die Arbeitsunfähigkeit am 31.08.2009 enden und auch…