Titel: Erneute Heranziehung des Grundstückseigentümers durch den neuen Träger der Einrichtung
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 25.04.2017
Aktenzeichen: 6 K 852/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
18004703
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 185
Erneute Heranziehung des Grundstückseigentümers durch den neuen Träger der Einrichtung
- VG Göttingen, Urteil vom 25.01.2017 - 3 A 209/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Der Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus mehrjährigen Kalkulationsperioden darf noch nach dem Ablauf des Dreijahreszeitraumes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG erfolgen.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage vom 23.2.2015 gegen ihre Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2014. Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, die Beklagte habe die gebührenfähigen Kosten nicht für jede öffentliche Einrichtung separat ermittelt. Oberflächenwasser aus dem Außenbereich, welches…