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Titel: Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i.V.m. § 238 AO – strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.04.2018
Aktenzeichen: IX B 21/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 18004700 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 178

Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i.V.m. § 238 AO – strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau

- BFH, Beschluss vom 25.4.2018 - IX B 21/18 -

Leitsatz des Gerichts:

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.

Sachverhalt:

[1] I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 15. Juni 2011 wurde die…

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