Titel: Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i.V.m. § 238 AO – strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.04.2018
Aktenzeichen: IX B 21/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung
Dokumentennummer:
18004700
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 178
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i.V.m. § 238 AO – strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau
- BFH, Beschluss vom 25.4.2018 - IX B 21/18 -
Leitsatz des Gerichts:
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.
Sachverhalt:
[1] I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 15. Juni 2011 wurde die…