Titel: Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs nach dem Umfang der Inanspruchnahme
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 30.01.2017
Aktenzeichen: 9 LB 194/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
18004706
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 188
Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs nach dem Umfang der Inanspruchnahme
- OVG Lüneburg, Urteil vom 30.01.2017 - 9 LB 194/16 -
Leitsätze des Gerichts:
- Der Frontmetermaßstab ist im Straßenreinigungsgebührenrecht nur rechtmäßig, wenn seine konkrete Ausgestaltung im Einzelfall gewährleistet, dass die Eigentümer aller Grundstücke, von denen die Straßenreinigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entsprechend dem Umfang der Inanspruchnahme und dem allgemeinen Gleichheitssatz veranlagt werden.
- In der Regel setzt eine rechtmäßige Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs voraus, dass neben der anliegenden auch die der gereinigten Straße zugewandte…