Titel: Zur Frage der Präklusion bei Abschluss des Konzessionsvertrags nach Antrag aber vor Entscheidung der einstweiligen Verfügung des unterlegenen Bieters
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 26.02.2018
Aktenzeichen: 11 W 2/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
18004666
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 143
Zur Frage der Präklusion bei Abschluss des Konzessionsvertrags nach Antrag aber vor Entscheidung der einstweiligen Verfügung des unterlegenen Bieters
- OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.02.2018 - 11 W 2/18 (Kart) -
Sachverhalt:
I. Die Antragstellerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, welches Strom- und Gasnetze in mehreren Bundesländern betreibt, darunter auch das Gasnetz im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin. Der zwischen den Parteien bestehende Wegenutzungsvertrag läuft zum 1. Juli 2018 aus.
Am 24. März 2016 gab die Antragsgegnerin diesen Vertragsablauf bekannt. Daraufhin zeigten mehrere Bieter, darunter die Antragstellerin sowie die ...
(nachfolgend Bietergemeinschaft) ihr Interesse am Abschluss eines neuen…