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Titel: Verzicht auf die Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: 15 A 2917/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004671 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 153

Verzicht auf die Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2016 - 15 A 2917/15 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erfolgt erst dadurch, dass das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser tatsächlich in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
  2. Da der fehlende Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage den zu beseitigenden rechtswidrigen Zustand ausmacht, kommt es für die Rechtmäßigkeit der Anschlussverfügung nicht darauf an, ob das abfließende Oberflächenwasser konkrete Gefahren verursacht.
  3. Ein Verzicht der Gemeinde auf den…
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