Titel: Verzicht auf die Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: 15 A 2917/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004671
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 153
Verzicht auf die Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2016 - 15 A 2917/15 -
Leitsätze des Gerichts:
- Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erfolgt erst dadurch, dass das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser tatsächlich in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
- Da der fehlende Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage den zu beseitigenden rechtswidrigen Zustand ausmacht, kommt es für die Rechtmäßigkeit der Anschlussverfügung nicht darauf an, ob das abfließende Oberflächenwasser konkrete Gefahren verursacht.
- Ein Verzicht der Gemeinde auf den…