Titel: Verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von Verpachtungsverlusten
Behörde / Gericht:
FG Hessen
Datum: 14.09.2017
Aktenzeichen: 4 K 1822/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
18004669
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 148
Verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von Verpachtungsverlusten
- FG Hessen, Urteil vom 14.09.2017 - 4 K 1822/15 -
Revision ist zugelassen.
Leitsatz der Redaktion:
Ein Verpachtungs-BgA und ein von der jPdöR selbst unterhaltener BgA können gleichartig i.S.d. § 4 Abs. 6 Nr. 1 KStG sein. § 8 Abs. 7 KStG ist eine Vorschrift zur Ermittlung der Höhe von Einkünften und enthält keine Regelung zur Steuerbarkeit von BgA. Sofern keine (fiktive) schuldrechtliche Verknüpfung besteht, sind Beteiligungserträge aus dem gewillkürten Betriebsvermögen nicht geeignet, die durch die Verpachtungsverluste bewirkten verdeckten Gewinnausschüttungen…