Titel: Tatsächliche Nutzung der Zweitwohnung trotz Ausschluss der Eigennutzung
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 23.02.2017
Aktenzeichen: 2 A 201/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
18004675
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 156
Tatsächliche Nutzung der Zweitwohnung trotz Ausschluss der Eigennutzung
- VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2017 - 2 A 201/16 -
Leitsätze der Redaktion:
- Es liegt kein besteuerbarer konsumtiver Aufwand bei einer Zweitwohnung vor, wenn es sich um eine reine Kapitalanlage handelt, weil diese Wohnung zu keinem Zeitpunkt der persönlichen Lebensführung dient.
- Ein Eigennutzungsausschluss in einem Vermittlungsvertrag kann die Vermutung des Vorhaltens der Wohnung für persönliche Zwecke nur widerlegen, wenn dieser Ausschluss auch tatsächlich »gelebt« wird.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2011…