Titel: Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung
Autor:
RA Dr. Tom Christian Ohse
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 03.08.2017
Aktenzeichen: 13 Verg 3/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
18004668
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 146
Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung
- OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13 -*
Leitsatz des Gerichts:
Die Gründung eines Zweckverbandes und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i. S. v. Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der RL 2004/18/EG und i. S. v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine »echte« Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten über - tragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2016 -…