Titel: Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 07.02.2018
Aktenzeichen: XI R 17/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
18004670
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 151
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
- BFH, Urteil vom 07.02.2018 - XI R 17/17 -*
Leitsatz des Gerichts:
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als »Lieferung von Wasser« i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil vom 18. April 2012 VIII ZR 253/11, HFR 2012, 1110)1.
Sachverhalt:
[1] I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, führt Tiefbauarbeiten aus. Sie errichtet u.a. Trinkwasseranschlüsse als Verbindungen vom…