Titel: Anmerkung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.02.2018 – 11 W 2/18 (Kart)
Autor:
RAin Dr. Cornelia Kermel,
RA Christoph Lautenbach
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 26.02.2018
Aktenzeichen: 11 W 2/18 (Kart)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfahrensrecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
18004667
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 144
Anmerkung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.02.2018 – 11 W 2/18 (Kart)
1. Einleitung
Anfang 2017 wurde mit § 47 erstmalig ein sog. Rügeregime im Zusammenhang mit der Vergabe von qualifizierten Wegenutzungsrechten im EnWG etabliert. Die gesamte Vorschrift ist in der Rechtspraxis mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Dies gilt auch für § 47 Abs. 5 EnWG, der im Fall der Nichtabhilfe von Rügen durch die Kommune die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorsieht. Der Beschluss des OLG Frankfurt a.M. enthält nun wichtige Klarstellungen zu dieser Vorschrift. Das Gericht nutzte die besondere Konstellation des vorliegenden…