Titel: Abgrenzung von Probebetrieb und Provisorium
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 09.03.2017
Aktenzeichen: 20 ZB 15.1708
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004640
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 123
Abgrenzung von Probebetrieb und Provisorium
- VGH Bayern, Beschluss vom 09.03.2017 - 20 ZB 15.1708 -
Leitsätze der Redaktion:
- Die Abnahme i.S.d. § 640 BGB hat allein vertragsrechtliche Bedeutung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, nicht jedoch für den Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung.
- Ob eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung (noch) als Provisorium anzusehen ist, mit der Folge, dass hierfür noch keine Beiträge verlangt werden dürfen, hängt maßgeblich von den Planungsabsichten des Einrichtungsträgers ab. Ein Probebetrieb der Einrichtung rechtfertigt nicht die…