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Titel: Wohnweg als selbständige öffentliche Einrichtung
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 07.12.2016
Aktenzeichen: 9 A 153/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004617 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 92

Wohnweg als selbständige öffentliche Einrichtung

- VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.2016 - 9 A 153/16 -

Leitsätze der Redaktion:

Stichstraßen sind gewöhnlich von der Straße, in die sie einmünden, deutlich abgesetzt und demnach als selbständige Einrichtung anzusehen.

Bei Stichstraßen kann es sich um unbefahrbare Wohnwege handeln, die dazu dienen, den an ihnen angrenzenden zufahrtslosen (Hinterlieger-)Grundstücken eine Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind und den Zugang zu einer öffentlichen Straße vermitteln, zu verschaffen.

Die Kläger wenden sich gegen…

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