Titel: Umsatzsteuerpflicht in Bezug auf Gebühren für eine Feuerstättenschau und die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 31.01.2017
Aktenzeichen: 7 B 2828/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18004615
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 90
Umsatzsteuerpflicht in Bezug auf Gebühren für eine Feuerstättenschau und die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides
- VGH Hessen, Beschluss vom 31.01.2017 - 7 B 2828/16 -
Leitsatz des Gerichts:
Eine Umsatzsteuerpflicht besteht auch in Bezug auf die Gebühren des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für eine Feuerstättenschau und die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides.
Zusammenfassung:
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich der Gebühren für eine Feuerstättenschau und Ausstellung eines Feuerstättenbescheides Umsatzsteuer ansetzen darf.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen…