Titel: Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 05.04.2017
Aktenzeichen: 4 BV 16.1970
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
18004618
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 92
Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger
- VGH Bayern, Urteil vom 05.04.2017 - 4 BV 16.1970 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Bei einem Stromversorgungsunternehmen kann sich der für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag erforderliche besondere Ortsbezug nicht allein aus dem Recht zur Mitbenutzung des Stromverteilernetzes ergeben. In Betracht kommt insoweit aber die Rechtsstellung nach § 36 EnWG als Grundversorger im Gemeindegebiet.
- Die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes erfordert zumindest im Ansatz eine personen- und betriebs- bzw. branchenbezogene Betrachtung der…