Titel: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 25.10.2017
Aktenzeichen: 3 K 3130/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht,
Wasserrecht
Rechtsstand:
Revision eingelegt; BFH, Az.: VI R 50/17
Dokumentennummer:
18004614
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 89
Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen
- FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017 - 3 K 3130/17 -*
Revision eingelegt; BFH, Az.: VI R 50/17
Leitsatz der Redaktion:
Für Erschließungsbeiträge kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden. Die Leistungen müssen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Grundstückszufahrten ab Abzweigung von der eigentlichen Straße, die nur einem Grund stück dienen, sind grundstücks- bzw. haushaltsbezogen. Hingegen ist die Straße selbst, die das Gebiet durchzieht…