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Titel: Drohung mit Suizid/Amoklauf kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 29.06.2017
Aktenzeichen: 2 AZR 47/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 18004619 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 94

Drohung mit Suizid/Amoklauf kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen

- BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 -

Der Kläger hatte im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gegenüber der Beklagten erklärt, dass er für den Fall, dass diese ihn wieder an einem bestimmten Arbeitsort einsetzen wolle, nicht garantieren könne, dass er nicht wieder krank werde, sich umbringe oder Amok laufen werde. Gleichzeitig hatte er in diesem Gespräch auf seine Mitgliedschaft im Schützenverein verwiesen. Er erklärte, dass er zum Glück noch nicht über einen Waffenschein verfüge.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis aufgrund dieser…

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