Titel: Anmerkung: Verfassungsrechtlich keine Vorlagepflicht an den EuGH wegen einseitiger Gaspreiserhöhungen aufgrund ergänzender Vertragsauslegung nach der BGH-Rechtsprechung
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 17.11.2017
Aktenzeichen: 2 BvR 1131/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Verfassungsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18004612
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2018, Seite 85
Anmerkung: Verfassungsrechtlich keine Vorlagepflicht an den EuGH wegen einseitiger Gaspreiserhöhungen aufgrund ergänzender Vertragsauslegung nach der BGH-Rechtsprechung
Preisanpassung in der Grundversorgung Strom/Gas: Nach dem verfassungsrechtlichen »Freispruch« des BVerfG für die ergänzende Vertragsauslegung des BGH bleibt ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht weiter offen.
1. Mit diesem Nichtannahmebeschluss des BVerfG ist der zugrundeliegende Fall nach einer mehr als 10 Jahre dauernden Odyssee durch die Gerichtsinstanzen jetzt endgültig zum Abschluss gekommen. Begonnen hatte er bereits 2006 mit einer beim AG Delmenhorst erfolgreichen Klage von Grundversorgungskunden auf Feststellung, dass die Gaspreiserhöhungen des Versorgers in den…