Titel: Pflicht zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung nach rechtsaufsichtlicher Beanstandung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: 6 B 15.2732
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
18004573
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2018, Seite 59
Pflicht zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung nach rechtsaufsichtlicher Beanstandung
- VGH Bayern, Urteil vom 09.11.2016 - 6 B 15.2732 -
Leitsätze des Gerichts:
- Die Gemeinden sind nach der Soll-Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG grundsätzlich verpflichtet, für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt- öffentlichen Wegen (Straßenausbau-)Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der bevorteilten Grundstücke zu erheben und insbesondere eine entsprechende Beitragssatzung zu erlassen.
- Nur unter besonderen - atypischen - Umständen darf eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen und dadurch die…