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Titel: Jahreskurbeitragspflicht von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 30.11.2016
Aktenzeichen: 9 LC 69/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004575 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2018, Seite 61

Jahreskurbeitragspflicht von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

- OVG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2016 - 9 LC 69/16 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht als Inhaberin einer Zweitwohnung jahreskurbeitragspflichtig.
  2. Zur Jahreskurbeitragspflicht eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Inhaber einer Zweitwohnung, deren Eigentümerin die Gesellschaft ist und deren Eigennutzung durch die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wurde.

Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zum Jahreskurbeitrag für das Jahr 2014 i.H.v. 105 € durch die Beklagte. Er ist…

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