Titel: Zulässigkeit von Missbrauchsanträgen nach § 31 EnWG für zurückliegende Zeiträume
Autor:
Nadine Voß,
RA Dr. Thies Hartmann
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.10.2018
Aktenzeichen: EnVR 22/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004975
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 360
Zulässigkeit von Missbrauchsanträgen nach § 31 EnWG für zurückliegende Zeiträume
- Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 09.10.2018 - EnVR 22/17 -*
In dem vom BGH mit Entscheidung vom 09.10.2018 entschiedenen Verfahren ging es in den Vorinstanzen im Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur und im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf in der Sache um die Frage, wann die Voraussetzung der galvanischen Verbindbarkeit für ein Pooling bei der Netzentgeltabrechnung nach § 17 Abs. 2a StromNEV erfüllt ist. Die Frage wurde vom OLG Düsseldorf abschließend i.S. eines weiten Verständnisses geklärt und war nicht mehr Gegenstand der Entscheidung des BGH im…