Titel: Vorsteuerabzugsberechtigung durch nachträgliche Zuordnungsentscheidung
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 25.07.2018
Aktenzeichen: C-140/07, Gmina Ryjewo
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18004977
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 363
Vorsteuerabzugsberechtigung durch nachträgliche Zuordnungsentscheidung
- EuGH, Urteil vom 25.07.2018 - C-140/07, Gmina Ryjewo -
Leitsatz des Gerichts:
Die Art. 167, 168 und 184 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ein Recht auf Berichtigung der auf eine als Investitionsgut erworbene Immobilie entrichteten Vorsteuer in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden in Anspruch nimmt, in der beim Erwerb dieses Gegenstands dieser zum einen seiner Art nach sowohl…