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Titel: Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Behörde / Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 12.01.2018
Aktenzeichen: 8 K 152/12.GI
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004983 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 369

Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

- VGH Hessen, Urteil vom 12.01.2018 - 8 A 1485/13 -*

Leitsatz des Gerichts:

Bei defizitärer Haushaltslage muss eine Gemeinde alle Möglichkeiten zur Einnahmenbeschaffung ausschöpfen. Dies umfasst auch die Erhebung von Straßenbeiträgen und den Erlass der hierfür erforderlichen Straßenbeitragssatzung.

Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde gemäß § 139 HGO zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen.

Bei Nichterfüllung der Anweisung kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nach § 140 HGO eine Straßenbeitragssatzung erlassen.

Eine Androhung der…

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