Titel: Bereitstellungsgebühren für die Vorhaltung der Wasserlieferung
Behörde / Gericht:
VG Stuttgart
Datum: 11.01.2018
Aktenzeichen: 1 K 8893/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
18004981
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 367
Bereitstellungsgebühren für die Vorhaltung der Wasserlieferung
- VG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2018 - 1 K 8893/17 -
Leitsätze des Gerichts:
- Von einem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist und der daneben über eine private Wasserversorgungsanlage verfügt, können für die Vorhaltung der Wasserlieferung Bereitstellungsgebühren erhoben werden, wenn er jedenfalls teilweise zum Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet ist.
- Die Heranziehung zu Bereitstellungsgebühren setzt nicht voraus, dass der Grundstückseigentümer in der Vergangenheit bereits Wasser aus…