Titel: Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
Datum: 10.09.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 82/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfahrensrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18004974
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2018, Seite 360
Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2018 - VI-3 Kart 82/15 -*
Leitsatz des Gerichts:
Der Tatbestand ist eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes. Die gebotene zusammengefasste Darstellung im Tatbestand begründet keinen Anspruch auf eine »berichtigende « Aufnahme ausführlicher Darstellungen oder die Ergänzung nebensächlicher Punkte.
Aus den Gründen:
Der Antrag der Betroffenen war zurückzuweisen, weil eine Unrichtigkeit der Darstellung des Sach- und Streitstandes in den Gründen des Senatsbeschlusses, die Gegenstand einer Tatbestandsberichtigung entsprechend §…