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Titel: Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 26.04.2018
Aktenzeichen: V R 23/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Kommunales Haushaltsrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 18004936 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 343

Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen

- BFH, Urteil vom 26.04.2018 - V R 23/16 -*

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.

Zusammengefasster Tatbestand:

Eine Privatschule (GmbH) baute eine Sporthalle und einen Sportplatz, die teilweise für steuerfreie eigenschulische Zwecke und teilweise für steuerpflichtige…

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