Titel: Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 26.04.2018
Aktenzeichen: V R 23/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Kommunales Haushaltsrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18004936
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 343
Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
- BFH, Urteil vom 26.04.2018 - V R 23/16 -*
Leitsatz des Gerichts:
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.
Zusammengefasster Tatbestand:
Eine Privatschule (GmbH) baute eine Sporthalle und einen Sportplatz, die teilweise für steuerfreie eigenschulische Zwecke und teilweise für steuerpflichtige…