Titel: Verfügung betr. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei Umsätzen im Zusammenhang mit Bestattungswäldern
Behörde / Gericht:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 12.07.2018
Aktenzeichen: S 7168-113-St 173
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18004935
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 342
Verfügung betr. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei Umsätzen im Zusammenhang mit Bestattungswäldern
- Verfügung des Landesamts für Steuern Niedersachsen vom 12.07.2018 - S 7168-113-St 173 -
Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) vom 8. Dezember 2005, Nds. GVBl. S. 381, ist in Niedersachsen die Beisetzung von Urnen mit der Asche Verstorbener zwischen den Wurzeln von Bäumen in sog. Friedwäldern möglich, sofern der Friedwald ein Friedhof im Sinne des Gesetzes ist (§ 12 Abs. 5 Satz 1 BestattG). Träger von Friedhöfen können in Niedersachsen nur Gemeinden und Kirchengemeinden sein (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BestattG); sie können aber Dritte mit dem Betrieb von…