Titel: Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 11.10.2017
Aktenzeichen: OVG 9 N 32.15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
18004940
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 348
Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - OVG 9 N 32.15 -*
Leitsatz der Redaktion:
Von einem bebauten Einfamilienhausgrundstück mit ein- oder zweigeschossiger Bebauung geht unabhängig von der Zahl der Bewohner ein Grundstock an Erschließungsverkehr aus, sodass im Zuge der Typisierung in der Straßenbaubeitragssatzung für ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke gleichermaßen der Nutzungsfaktor 1,0 vorgesehen sein kann.
Das VG hat die dem Straßenbaubeitragsbescheid zu Grunde liegende Straßenbaubeitragssatzung als nichtig angesehen, weil die in der Satzung…