Titel: Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 09.08.2018
Aktenzeichen: 13 K 1200/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Konzessionsabgaberecht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
18004937
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 344
Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
- FG Köln, Urteil vom 09.08.2018 - 13 K 1200/15 -*
Revision anhängig unter BFH-Az. VIII R 31/18)
Leitsatz der Redaktion:
Im Bereich der Stromversorgung führt - ohne Feststellung einer fremdunüblichen, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vertragsgestaltung - allein die Nichterreichung des sog. Mindestgewinns zu keinen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, ein Versorgungsbetrieb, leistet seit dem Jahr 2002 an die Stadt Konzessionsabgaben für mehrere Sparten (Strom, Gas,…