Titel: Erstmalige Festsetzung eines Abwasserbeitrages nach mehr als zwei Jahrzehnten unzulässig
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 12.07.2018
Aktenzeichen: 2 S 143/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004938
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 346
Erstmalige Festsetzung eines Abwasserbeitrages nach mehr als zwei Jahrzehnten unzulässig
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Es bestehen Bedenken, ob das baden-württembergische Kommunalabgabengesetz, soweit es nach dem Eintritt der Vorteilslage eine zeitlich unbegrenzte Heranziehung zu einem Beitrag (hier: Abwasserbeitrag) erlaubt, ohne gesetzliche Bestimmung einer zeitlichen Höchstgrenze für die Beitragserhebung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entspricht (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 42 ff.).
- U…