Titel: Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 20.11.2017
Aktenzeichen: 9 A 1686/11
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004942
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 350
Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2017 - 9 A 1686/11 -*
Leitsätze des Gerichts (Auszug):
- Die Abgabefreiheit gemäß § 7 Abs. 2 AbwAG i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 LWG NRW a.F. ist grundsätzlich nur bei Vorhandensein einer in dem betreffenden Veranlagungsjahr gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis zu gewähren (Fortentwicklung der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2004, 9 A 3750/02).
- Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn eine wasserrechtliche Duldung lediglich den Zeitraum zwischen dem Gültigkeitsende einer alten und dem Geltungsbeginn…