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Titel: Arbeitsvertragliche Verfallsklausel, die Mindestlohn nicht ausnimmt, ist unwirksam
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.09.2018
Aktenzeichen: 9 AZR 162/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18004943 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 351

Arbeitsvertragliche Verfallsklausel, die Mindestlohn nicht ausnimmt, ist unwirksam

- BAG, Urteil vom 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den seit dem 01.01.2015 gesetzlich garantierten Mindestlohn erfasst, gegen das Transparenzgebot verstößt und daher jedenfalls dann insgesamt unwirksam ist, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.

Dem BAG lag folgender Fall zur Entscheidung vor: Der zwischen den Parteien geschlossene…

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