Titel: Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine neue Bestimmung der Erlösobergrenze wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwerts nach § 12 ARegV
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 23.01.2018
Aktenzeichen: EnVR 5/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004933
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 339
Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine neue Bestimmung der Erlösobergrenze wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwerts nach § 12 ARegV
- BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - EnVR 5/17 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (im Folgenden: LVwG) kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommenen werden.
- Zwar sind Verwaltungsakte mit Mischwirkung nach allgemeiner Ansicht insgesamt als begünstigend zu behandeln und den strengeren Rücknahmevoraussetzungen des § 116 Abs. 2 bis 4 LVwG zu unterstellen, sofern sich…