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Titel: Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine neue Bestimmung der Erlösobergrenze wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwerts nach § 12 ARegV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 23.01.2018
Aktenzeichen: EnVR 5/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004933 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 339

Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine neue Bestimmung der Erlösobergrenze wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwerts nach § 12 ARegV

- BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - EnVR 5/17 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Nach § 116 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (im Folgenden: LVwG) kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommenen werden.
  2. Zwar sind Verwaltungsakte mit Mischwirkung nach allgemeiner Ansicht insgesamt als begünstigend zu behandeln und den strengeren Rücknahmevoraussetzungen des § 116 Abs. 2 bis 4 LVwG zu unterstellen, sofern sich…
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