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Titel: Steuerliche Entlastung von staatlichen Eigenbetrieben
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 28.02.2018
Aktenzeichen: VII B 89/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Stromsteuer
Dokumentennummer: 18004859 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 312

Steuerliche Entlastung von staatlichen Eigenbetrieben

- BFH, Beschluss vom 28.02.2018 - VII B 89/17 -

Leitsatz des Gerichts:

NV: Die Entlastungstatbestände gemäß §§ 9b, 10 StromStG sowie gemäß §§ 54, 55 EnergieStG können nicht analog auf staatliche Eigenbetriebe angewandt werden. Diese gehören nicht wie die kommunalen Eigenbetriebe zu den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG.

Sachverhalt:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein auf der Grundlage von Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaats Bayern,…

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