Titel: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.02.2018
Aktenzeichen: VI R 18/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004858
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 311
Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
- BFH, Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16 -*
Leitsatz des Gerichts:
Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.
Zusammenfassung:
I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und wurden für das Streitjahr (2012) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer des mit einem…