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Titel: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.02.2018
Aktenzeichen: VI R 18/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004858 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 311

Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung

- BFH, Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16 -*

Leitsatz des Gerichts:

Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.

Zusammenfassung:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und wurden für das Streitjahr (2012) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer des mit einem…

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