Titel: Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.05.2018
Aktenzeichen: IX R 33/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
18004857
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 309
Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer
- BFH, Urteil vom 29.05.2018 - IX R 33/16 -*
Vorbemerkung der Redaktion: Wer die degressive Gebäude- AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.Mai 2018 IX R 33/16 zu § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.
Bei der degressiven AfA handelt es sich um die Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts nach fallenden Staffelsätzen. Diese beliefen sich nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der im Streitfall…