Titel: Heranziehung von Zweitwohnungsinhabern
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 08.09.2017
Aktenzeichen: 9 ME 86/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004865
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 317
Heranziehung von Zweitwohnungsinhabern
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 -
Leitsatz des Gerichts:
- Inhaber einer selbstgenutzten Zweitwohnung können zu einem Jahreskurbeitrag, der 30 Übernachtungen umfasst, verpflichtet werden.
- Zweitwohnungsinhaber, die nachweisen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung im Erhebungszeitraum ausgeschlossen ist, dürfen nicht zu einem Kurbeitrag herangezogen werden.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des VG ist zulässig, aber nicht begründet. Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg darf bei der Heranziehung von…