Titel: Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Autor:
RA Janis Gersemann
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 08.05.2018
Aktenzeichen: VI ZR 295/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18004856
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 305
Ersatz des „Qualitätselement-Schadens“ bei der Beschädigung von Elektrizitätsversorgungsnetzen
- BGH, Urteil vom 08.05.2018 - VI ZR 295/17 -*
Leitsatz des Gerichts:
Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt (»Qualitätselement- Schaden«).
Sachverhalt:
Die klagende Betreiberin eines Elektrizitätsverteilernetzes verlangt von der Beklagten nach einer Versorgungsunterbrechung aufgrund Beschädigung…