Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung zu Hanseatisches OLG, Urteil vom 03.11.2017 – Az.: 3 U 58/14
Autor: Rechtsanwalt Christian Bützow, Syndikusrechtsanwalt Shihali Velibek
Behörde / Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 03.11.2017
Aktenzeichen: 3 U 58/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18004855 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 304

Anmerkung zu Hanseatisches OLG, Urteil vom 03.11.2017 – Az.: 3 U 58/14

Die obige Entscheidung befasst sich u.a. mit der in der Praxis der Energiewirtschaft äußerst relevanten Frage der Verjährung energierechtlicher Vergütungsansprüche des Energielieferanten gegen säumige Kunden.

Zutreffend führt das HansOLG aus, dass der Vergütungsanspruch des Energielieferanten zu dem von ihm angegebenen Zeitpunkt fällig wird, § 17 I Strom-/GasGVV. Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bedeutet dies, dass der Anspruch im Sinne von §§ 196, 199 BGB erst mit Fälligstellung des Vergütungsanspruchs durch den Energielieferanten zu laufen beginnt.…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche