Titel: Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.07.2017
Aktenzeichen: XI B 24/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
18004532
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2018, Seite 23
Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad
- BFH, Beschluss vom 18.07.2017 - XI B 24/17 -*
Leitsatz der Redaktion:
- Es liegt die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vor, wenn die jPdöR mit der Verpachtung von Schulmensa und Bad entgeltliche Dienstleistungen erbringt. Aus einer »Asymmetrie« zwischen Betriebskosten und den als Gegenleistung für die angebotenen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen kann, muss aber nicht, im Rahmen der erforderlichen Gesamtbewertung folgen, dass es an einem Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehlt.
- Sind Zahlungen der jPdöR Entgelte…