Titel: Steuerpflicht von Mobilheimen
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 11.10.2016
Aktenzeichen: 2 A 186/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
18004536
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2018, Seite 27
Steuerpflicht von Mobilheimen
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11.10.2016 - 2 A 186/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Mobilheime können wegen ihrer Ausstattung Wohnungen im zweitwohnungssteuerrechtlichen Sinne sein und können ohne explizite Satzungsregelung zu Zweitwohnungssteuer veranlagt werden.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuer für sein Mobilheim. Die Holz-/Presspappekonstruktion mit gummibereiften Rädern und Achse steht auf dem Campingplatz. Es verfügt über keine Heizung und ist nicht winterfest, hat eine Kochnische, Wohnbereich, Flur, Schlafplatz und Waschraum.…