Titel: Zeitliche Obergrenze von 30 Jahren für die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
Behörde / Gericht:
VG Aachen
Datum: 19.08.2016
Aktenzeichen: 9 K 12/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004354
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2017, Seite 281
Zeitliche Obergrenze von 30 Jahren für die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
- VG Aachen, Urteil vom 19.08.2016 - 9 K 12/13 -
Leitsatz der Redaktion:
Bis zu einer landesrechtlichen Regelung (in Nordrhein- Westfalen) ist die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen einer abzugeltenden Vorteilslage durch die endgültige technische Herstellung der Erschließungsanlage mehr als 30 Jahre vergangen sind.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Erschließungsanlage »B. der L.« von der L1.-Straße bis C. Die Straße sei bereits seit Jahrzehnten im Betrieb und…