Titel: Verpachtung eines Badesees mit Freibad an eine kommunale Eigengesellschaft
Behörde / Gericht:
Sächsisches Finanzgericht (in Leipzig)
Datum: 10.01.2017
Aktenzeichen: 3 K 1652/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
17004349
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2017, Seite 275
Verpachtung eines Badesees mit Freibad an eine kommunale Eigengesellschaft
- Sächsisches FG, Urteil vom 10.01.2017 - 3 K 1652/15 -
Revision eingelegt; BFH, Az. I R 9/17.
Leitsatz der Redaktion:
Es entspricht dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4 KStG, dass bei der Verpachtung defizitärer Einrichtungen (hier: Badesee mit Freibad) eine Verknüpfung von zu leistendem Pachtentgelt und erhaltenem Zuschuss zum Verlustausgleich keinen Einfluss auf die Qualifikation als Verpachtungs-BgA hat (entgegen R 4.3 KStR 2015).
Zusammenfassung:
Die Beteiligten streiten, ob im Streitjahr 2010 die Verpachtung eines Badesees mit Freibad durch die Klägerin, einer Gemeinde,…