Titel: Rückstellungsbewertung bei niedrigerem handelsrechtlichem Bilanzwert
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 07.12.2016
Aktenzeichen: 1 K 1912/14
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
17004326
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2017, Seite 248
Rückstellungsbewertung bei niedrigerem handelsrechtlichem Bilanzwert
- FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2016 - 1 K 1912/14 -*
Revision ist zugelassen.
Leitsatz der Redaktion:
Angesichts des Einleitungssatzes des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG bildet der handelsrechtlich anzusetzende abgezinste Wert nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Obergrenze für den steuerlichen Wertansatz der Rückstellung in der Steuerbilanz.
Zusammenfassung:
Die Klägerin baut Rohstoffe ab und verwertet sie. Für Verpflichtungen zur Rekultivierung von Abbaugrundstücken bildete sie in Handels- und Steuerbilanzen Rückstellungen. In der Handelsbilanz zum 31.12.2010 bilanzierte die…