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Titel: Rückstellungsbewertung bei niedrigerem handelsrechtlichem Bilanzwert
Behörde / Gericht: Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 07.12.2016
Aktenzeichen: 1 K 1912/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 17004326 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2017, Seite 248

Rückstellungsbewertung bei niedrigerem handelsrechtlichem Bilanzwert

- FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2016 - 1 K 1912/14 -*

Revision ist zugelassen.

Leitsatz der Redaktion:

Angesichts des Einleitungssatzes des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG bildet der handelsrechtlich anzusetzende abgezinste Wert nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Obergrenze für den steuerlichen Wertansatz der Rückstellung in der Steuerbilanz.

Zusammenfassung:

Die Klägerin baut Rohstoffe ab und verwertet sie. Für Verpflichtungen zur Rekultivierung von Abbaugrundstücken bildete sie in Handels- und Steuerbilanzen Rückstellungen. In der Handelsbilanz zum 31.12.2010 bilanzierte die…

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