Titel: Beitragsfähigkeit der Kosten der Beseitigung provisorischer Anlagen
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (in Saarlouis)
Datum: 26.07.2016
Aktenzeichen: 1 A 111/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004328
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2017, Seite 250
Beitragsfähigkeit der Kosten der Beseitigung provisorischer Anlagen
- OVG Saarlouis, Urteil vom 26.07.2016 - 1 A 111/15 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Kosten einer provisorischen Decke und die für ihren Abriss entstandenen Kosten zählen nicht zum Erschließungsaufwand. Werden Teile einer früheren Herstellung für die endgültige Herstellung beibehalten, stellen sie kein Provisorium dar, sodass ihre Kosten insoweit zum Erschließungsaufwand gehören.
Die Beigeladene wurde per Bescheid von der klagenden Gemeinde zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung des Endstufenausbaus der Erschließungsanlage herangezogen. Die…