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Titel: Anmerkung zu LG Dresden, Urteil vom 22.02.2017 – 4 O 526/16
Behörde / Gericht: LG Dresden
Datum: 22.02.2017
Aktenzeichen: 4 O 526/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 17004323 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2017, Seite 244

Anmerkung zu LG Dresden, Urteil vom 22.02.2017 – 4 O 526/16

Urteil vom 22.02.2017 - 4 O 526/16

Stromlieferanten (EVU) sehen sich seit dem Jahr 2015 u. a. dann Zinsforderungen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gegenüber, wenn die Summe der unterjährigen Meldungen des monatlichen Letztverbraucherabsatzes von der später in der EEG-Endabrechnung testierten Jahresliefermenge abweichen soll.1 Damit zusammenhängende Rechtsfragen haben erstinstanzlich inzwischen einige Gerichte beschäftigt.2 Sie kommen dabei im Wesentlichen zu gleichen Ergebnissen: Die Zinsforderungen der ÜNB sollen jeweils berechtigt sein. Die Urteile…

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