Titel: Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
FG Baden-Württemberg
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: 14 K 2029/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17004293
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 212
Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2016 - 14 K 2029/13 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Stellt der Eigenbetrieb einer Mensa und eines Freibades einen BgA dar, so gilt das gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 4 KStG ebenso für die Verpachtungen dieser Betriebe. Die Betriebsverpachtung und die gegen Entgelt erfolgende Betriebsführungsleistung (Betriebskostenzuschüsse) sind als jeweils eigenständige wirtschaftliche Leistungen zu sehen.
- Erfolgt die Verpachtung eines Betriebs (z.B. einer Mensa und eines Freibads) auf privatrechtlicher Grundlage, d.h. scheidet die…