Titel: Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages nur mit Sachgrund
Autor:
Katharina Kanne
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 14.12.2016
Aktenzeichen: 7 AZR 49/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
17004298
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 217
Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages nur mit Sachgrund
- BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15 -
Im vorliegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Verkürzung der Befristungsdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages nur mit einem sachlichen Grund zulässig ist.
Der Kläger war bei der Beklagten aufgrund eines vom 15.07.2012 bis zum 31.07.2014 befristeten Arbeitsvertrags tätig. Die Kündigungsfrist betrug während der sechsmonatigen Probezeit einen Monat zum Monatsende. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers fand ein Manteltarifvertrag Anwendung, der es dem Arbeitgeber erlaubt,…