Titel: Anwendung der fiktiven Zwei-Kanal-Methode
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 24.08.2016
Aktenzeichen: 9 A 777/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
17004294
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 213
Anwendung der fiktiven Zwei-Kanal-Methode
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 A 777/15 -
Leitsatz der Redaktion:
Im Gebührenrecht ist die Anwendung der fiktiven Zwei- Kanal-Methode methodisch verfehlt, da sie die Kosten der Mischwasserkanalisation nicht auf die Leistungsbereiche (Schmutzwasser und Regenwasser), sondern auf die Kostenträger Grundstücksentwässerung und Straßenentwässerung verteilt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Das VG hat der Klage gegen den Bescheid über Niederschlagswassergebühren für Landesstraßen im Stadtgebiet der Beklagten für die…